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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90   

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https://dejure.org/1991,3212
OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90 (https://dejure.org/1991,3212)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.01.1991 - 7 A 12059/90 (https://dejure.org/1991,3212)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90 (https://dejure.org/1991,3212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinderatswahl ; Wahlausschuß ; Kommunalaufsichtsbehörde; Zurückweisung eines Wahlvorschlags; Wahleinspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 505
  • NVwZ-RR 1993, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 32/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90
    Nur unter diesen Voraussetzungen kann das Gericht in dem nach § 51 KWG statthaften Klageverfahren gegen die Zurückweisung eines Einspruchs diese Entscheidung aufheben und selbst die Ungültigkeit der Wahl feststellen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85 -, AS 20, 204/206; ständige Rechtsprechung).

    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachverhandlung auszuschließen, die - wie hier - im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1985, a.a.O., S. 210).

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90
    Insoweit bestehen wesentliche Unterschiede zu dem durch § 68 VwGO angeordneten Widerspruchsverfahren, das zum Vorteil des Klageberechtigten und zur Entlastung der Verwaltungsgerichte den Behörden Gelegenheit geben soll, ihre Verwaltungsakte nochmals zu überprüfen (vgl. BVerwGE 15, 306/310).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1979 - V 3404/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90
    Dieses Ermessen ist ihr jedoch - ebenso wie die Möglichkeit zum Erlaß eines Zweitbescheides nach den §§ 48, 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - auch im Interesse des jeweiligen Widerspruchsführers eingeräumt, der insoweit ein Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung geltend machen und gerichtlich durchsetzen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 1980, S. 2270).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ;

    Dies entspricht auch der allgemein im Wahlrecht und im Kommunalverfassungsrecht bestehenden Rechtsprechung, die kein Recht eines Gemeindebürgers auf Feststellung der Rechtsmäßigkeit der Beschlüsse des Gemeinderats kennt (vgl. OVG Rh-Pf, NVwZ-RR 1990, 322) noch sonst das Recht der Wahlbürger, die Rechtmäßigkeit von Wahlhandlungen feststellen zu lassen, außer im Wege der durch besondere gesetzliche Bestimmung zuerkannten - nicht dem Schutz subjektiver Rechte der einzelnen Bürger dienenden - Befugnis, den Gesamtakt im Wege der Wahlanfechtung anzugreifen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 1991, 7 A 12059/90.OVG).
  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

    Denn nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist können weitere den Einspruch begründende Tatsachen weder im Einspruchsverfahren noch in einem anschließenden Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht werden, soweit es sich nicht nur um ein die bisherigen Einspruchsgründe lediglich ergänzendes und erläuterndes Vorbringen handelt (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90 -, Rn. 18, juris).

    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die - wie hier - im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85-, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG-; VG Trier, Urteil vom 3. November 2009 - 1 K 438/09.TR).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95

    Wahlorgane ; Wahlprüfungsbehörde; Regelungen mit Verwaltungscharakter;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG -) bestehen hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens wie des gerichtlichen Rechtsschutzes wesentliche Unterschiede zu sonstigen Verfahren.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, AS 2, 218, 221; s. zuletzt Urteil des Senats vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG -), daß eine Wahlanfechtung nur Erfolg haben kann, wenn ein Kläger rechtzeitig Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben hat.

  • Wahlprüfungsgericht Bremen, 14.11.2019 - 14 K 1132/19

    Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft - Wahl; Bremische Bürgerschaft

    Der eine Begründung enthaltende Einspruch ist durch Weiterleitung am 04.06.2019 vor Ablauf der Einspruchsfrist beim Landeswahlleiter eingegangen (vgl. zur Weiterleitung von Rechtsmittelschriften im üblichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht: BGH, Beschlüsse vom 27.08.2019 - AnwZ (Brfg) 35/19 -, Rn. 12, juris; vom 18.10.2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 10; zu einem Einspruch gegen eine Wahl zum Gemeinderat: OVG RP, Urt. vom 15.01.1991 - 7 A 12059/90 -, Rn. 19, juris).

    Auch das der Normierung einer Einspruchsfrist zugrundeliegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (VG Trier, Urt. vom 03.11.2009 - 1 K 438/09.TR -, Rn. 23, juris; OVG RP, Urt. vom 15.01.1991 - 7 A 12059/90 -, Rn. 19, juris; HessVGH, Urt. vom 06.12.1990 - 6 UE 1488/90 -, Rn. 24, juris).

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    - RR 1994, S. 105 ff.; BVerwG, NVwZ-RR 1989, S. 496 f.; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, S. 411 ff.; OVG Koblenz, NVwZ-RR 1991, S. 505 f.; OVG Lüneburg, DÖV 1985, S. 153 ff.; VGH München, VGHE n.F. Bd. 33, S. 68 ff.; OVG Saarlouis, A.S. Bd. 14, S. 200 ff.; VGH Kassel, ESVGH Bd. 29, S. 171 ff.; OVG Münster, OVGE Bd. 22, S. 141 ff.; OVG Bautzen, …
  • VG Halle, 24.02.2005 - 1 A 178/04
    Damit wird der Gegenstand der von der neu gewählten Vertretung vorzunehmenden Wahlprüfung abschließend festgelegt (VG Dessau, Urteil vom 20. Januar 2000 - 1 A 425/99 -, LKV 2000, 554 [VG Dessau 20.01.2000 - 1 A 425/99 DE] ; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. November 1996 - 2 L 375/95 - vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90 -, NVwZ-RR 1991, 505; Sächs. OVG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 3 S 278/95 -, Sächs. VBl.

    Damit können nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist weitere den Einspruch begründende Tatsachen nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht nur um ein die bisherigen Einspruchsgründe lediglich ergänzendes und erläuterndes Vorbringen handelt, das zu den bisherigen, rechtzeitig und substantiiert geltend gemachten Anfechtungsgründen nach Ablauf der Ausschlussfrist vorgetragen wurde ( BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11, 30; OVG Koblenz, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90 -, NVwZ-RR 1991, 505).

  • VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Anfechtung einer Kreistagswahl

    Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Urt. v. 15.01.1991 7 A 12059/90 , in NVwZ-RR 1991, 505 [505]) legt § 48 Satz 1 des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes, der gleichfalls kein ausdrückliches Begründungsgebot enthält, dahin aus, daß eine Wahlanfechtung nur dann Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn der Einspruch fristgemäß durch Angabe von Tatsachen begründet wird, die einen erheblichen Verstoß gegen die Wahlvorschriften schlüssig erkennen lassen.
  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09

    Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst

    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die -wie hier- im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85-, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG-).
  • VG Karlsruhe, 11.04.2002 - 9 K 778/01

    Anfechtung einer Wahl zur Vollversammlung der IHK

    Dieser Zweck könnte nicht erreicht werden, wenn über die Einspruchsfrist hinaus zur Begründung eines Einspruchs auf alle Einwendungen zurückgegriffen werden könnte, die vor der Wahl in anderen Verfahren erhoben wurden (OVG Rheinl.-Pfalz, Urt.v. 15.01.1991, NVwZ-RR 1991, 505).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage

    Daß sie dies im Rahmen ihres Rechts, von Amts wegen allen derartigen Bedenken nachzugehen, dennoch getan hat, führt nicht dazu, daß die Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nunmehr vermeintliche Unzulänglichkeiten dieser Nachprüfung rügen und eine nochmalige oder weitergehende Erforschung des Sachverhalts hinsichtlich solcher Verstöße verlangen können, die sie innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist nicht ausreichend schlüssig substantiiert haben (vgl. Urteil des Senats vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG -, S. 6 ff.).
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